AGB

Schwangerenvorsorge und Wochenbettbetreuung

1. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. (Bei Privater Versicherung bitte vorher bei der Krankenkasse erkundigen.)

2. Es wird in jeder Schwangerschaft nur ein Vorgespräch von der Krankenkasse bezahlt, jedes weitere wird privat in Rechnung gestellt.

3. Nicht Gegenstand dieser Leistungen sind (geburtsvorbereitende) Akupunktur, Tragekurse und Trageberatung.

4. Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, sollte dieser mind. 24 Stunden vor dem geplanten Termin abgesagt oder verschoben werden. Ansonsten wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt. 


 

 

Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse

1. Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst maximal 14 Unterrichtsstunden à 60 Minuten/ Der Rückbildungskurs umfasst maximal 10 Unterrichtsstunden à 60 Minuten. Maximal 14/10 Stunden (840/600 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Zusätzliche Stunden werden von der/den Kursteilnehmerin/Kursteilnehmern selbst getragen.

2. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.

3. Versäumt die Kursteilnehmerin/ der Kursteilnehmer einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer nicht teilgenommen hat.
Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.
Versäumte Kursstunden werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart, sowohl für die Schwangere als auch für den/ die teilnehmende/n Partner/in (Ausnahme: in Sachsen gilt der in anderen Bundesländern übliche Satz).

4. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

5. Eine Abmeldung ist 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung kostenfrei möglich, wenn der Kurs noch nicht begonnen hat. Die Abmeldung muss schriftlich als Mail (an vehorn@gmx.net) oder als Brief an die Hebamme verschickt werden.
Bei einer späteren Abmeldung fallen 25€ Bearbeitungsgebühren an, die die Hebamme der Kursteilnehmerin privat in Rechnung stellt. Bei einer Abmeldung innerhalb 7 Tage vor dem Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr privat in Rechnung gestellt.

6. Sollte die Mindestanzahl an Teilnehmerinnen nicht erreicht werden, kann der Kurs kurzfristig (14 Tage vorher) von der Hebamme abgesagt werden.

7. Mit dem Absenden des Formulars melde ich mich verbindlich zum gewünschten Kurs an. Ich bitte um Prüfung der Verfügbarkeit und Zusendung einer Kursbestätigung per Email. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach Absenden kostenfrei widerrufen kann. Weiterhin nehme ich zur Kenntnis, dass es in Zeiten von Junk- bzw. Spammails und Viren unumgänglich ist, regelmäßig den Spam-Ordner zu prüfen um den Erhalt der Kursbestätigung sicher zustellen. Die unterlassene Prüfung entbindet mich nicht von der verbindlichen Anmeldung.

AGBs HebammenZeit

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme …

1.      Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin. Etwaige Vertragsbeziehungen zwischen der Leistungsempfängerin und dem Buchungsportal Hebamio bleiben hiervon unberührt.

2.      Rechtsverhältnis

(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

(2) Der Vertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin wird folgendermaßen geschlossen:

Die Hebamme unterbreitet durch Einstellen einer Videosprechstunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Behandlungsvertrages für die unter 3. definierten Leistungen. Die Leistungsempfängerin nimmt dieses Angebot an, indem sie ihre im Buchungsvorgang abgefragten Daten übermittelt und zuletzt die Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ anklickt.

3.      Umfang der Leistungen

(1) Gegenstand des Behandlungsvertrages zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin ist ausschließlich die Beratung der Leistungsempfängerin.

(2) Die Beratung durch die Hebamme findet ausschließlich mittels Videosprechstunde statt. Ein Anspruch auf eine persönliche Beratung ist ausgeschlossen. Die Videosprechstunde erfolgt über das System webPRAX. Die Vertragsparteien sind jeweils selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Videosprechstunde zu schaffen, insbesondere eine stabile Internetverbindung herzustellen und während der Sprechstunde aufrechtzuerhalten.

(3) Die Beratung durch die Hebamme erfolgt ausschließlich in Einzelterminen. Der Umfang der Beratung beschränkt sich auf den von der Leistungsempfängerin angegebenen Beratungsgegenstand. Die Leistungsempfängerin hat keinen Anspruch auf dauerhafte Betreuung durch die Hebamme.

4.           Kosten

(1) Das Leistungsangebot der Hebammen ist kostenpflichtig. Die Leistungsempfängerin wünscht die gebuchte Beratung ausdrücklich als Selbstzahlerleistung. Die Hebamme weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht erfolgt und die Leistungsempfängerin die Kosten selbst zu tragen hat.

(2) Die Abrechnung erfolgt gem. der gesetzlichen Vorgaben für Wahlleistungen / Selbstzahler- Leistungen des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.

(3) Die Leistungsempfängerin erhält nach der Videosprechstunde von (… – der Hebamme/ Mail eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt per Überweisung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen geltend gemacht.

5.           Terminvereinbarung

(1) Die Hebamme und die Leistungsempfängerin vereinbaren für die Videosprechstunde einen verbindlichen Termin / verbindliche Termine. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten.

(2) Für den Fall, dass der vereinbarte Termin seitens der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen wird, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB).